Aktuelles

Anmeldung Schulanfänger 2026/27

Die Schulanmeldung für alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, findet am 23.06. und 24.06.2025 sowie 26.06.2025 statt. Die Anmeldung an der Grundschule Wasbüttel erfolgt in Form eines Gespräches mit Eltern und Kind. Ihren persönlichen Termin erhalten Sie voraussichtlich Anfang Mai automatisiert über das Sekretariat. Unterlagen zur Schulanmeldung finden Sie auf unserer Homepage: www.grundschule-wasbuettel.de/downloads/Anmeldebogen Grundschule oder nach Rücksprache als Abholung im Sekretariat der Schule.

Wenn Sie Fragen haben, sind wir montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr unter 05374/2450 oder per E-Mail gs-wasbuettel@isenbuettel.de erreichbar.

 

FSJ 2025

Unser Kooperationspartner, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), sucht auch für das Jahr 2025 wieder engagierte FSJler an den Grundschulen der Samtgemeinde Isenbüttel für das Schuljahr 2025/26.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praktikanten

Wir begrüßen Lukas Gnoth (2. Ausbildungsjahr Sozialpädagogische Assistenz), der bei uns ein Jahrespraktikum absolviert.

 

Termine im Schuljahr 2024/2025

Diese Liste wird im Laufe des Schuljahres noch mit Terminen ergänzt. Bitte informieren Sie sich eigenständig über Änderungen.

23.01.2025 1. Zeugniskonferenz (ab 16:30 Uhr)
31.01.2025 Zeugnisausgabe (Unterrichtsschluss nach der 3. Stunde; keine Betreuung, kein Ganztag)
NEU: 10.02.2025 außerordentliche Schulelternratssitzung (17:00 Uhr)
10.02.2025 1. Elternabend – Einschulungskinder 2025 (18:00 Uhr)
24.02. – 26.02.2025 2. optionale Elternsprechtage / Beratungsgespräche (Termine werden nach Bedarf im Vorfeld ausgegeben)
24.03. – 28.03.2025 Musicalwoche
27.03.2025 Hauptprobe (10:00 Uhr)
28.03.2025 Generalprobe (10:00 Uhr) + 1. Aufführung (18:00 Uhr)
29.03.2025 2. Aufführung (18:00 Uhr)
31.03 – 01.04.2025 Tage der offenen Ganztagsschule (12:00 – 15:45 Uhr)
02.04.2025 Anmeldeschluss Ganztagsschule für das Schuljahr 2025/2026
19.05.2025 1. Patenstunde Vorlesen (Klasse 3 + Einschulungskinder 2025)
26.05.2025 2. Schulelternratssitzung (17:00 Uhr)
26.05.2025 2. Gesamtkonferenz / 2. Schulvorstandssitzung (18:00 Uhr / 19:00 Uhr)
03.06.2025 Schulfrühstück (Klasse 3)
05.06.2025 Radfahrprüfung Klasse 4 – 11:00 Uhr – wir benötigen Helfer/innen als Streckenposten
13.06.2025 ggf. Sommerfest
16.06.2025 2. Patenstunde Vorlesen (Klasse 3 + Einschulungskinder 2025)
19.06.2025 Zeugniskonferenz (ab 16:00 Uhr)
23.06. – 24.06.2025 + 26.06.2025 Schulanmeldung Einschulungskinder 2026
25.06.2025 Sporttag (Klasse 1 – 3)
23.06. – 27.06.2025 Klassenfahrt Klasse 4
01.07.2025 Verabschiedung 4. Klasse (ab 10:00 Uhr schulintern auf dem Turnboden)
02.07.2025 Zeugnisausgabe (Unterrichtsschluss nach der 3. Stunde / „Entlassung durch die Bögen“ Klasse 4 um 11:00 Uhr – keine Betreuung, kein Ganztagsangebot)

Bitte beachten Sie die Informationen zur Chorstunde:

Am Dienstag in der 6. Std. ist bis zu den Osterferien wöchentlich Chor für alle Kinder der 3. und 4. Klasse.

Ausnahme: An folgenden Dienstagen findet kein Chor statt und bis auf die angemeldeten Ganztagskinder gehen alle Kinder nach Hause:

Dienstag, 30.09. / 01.10./ 05.11.

Bitte beachten Sie die Informationen zur Sportförderstunde:

Tag Stunde Zeitraum Klasse
Mittwoch 5. Std. bis 12:45 Uhr Bis zu den Herbstferien Kl. 2a
Mittwoch 5. Std. bis 12:45 Uhr Bis zu den Zeugnissen Kl. 2b
Mittwoch 5. Std. bis 12:45 Uhr Bis zu den Osterferien Kl. 1

Ferien im Schuljahr 2024/25

(angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag)

Herbst:                          04.10. – 19.10.24 / 01.11.24

Weihnachten:              23.12. – 04.1.25

Zeugnisferien:              03.02. – 04.02.25

Ostern:                         07.04. – 19.04.25 / 30.04.25 / 02.05.25

Himmelfahrt:               30.05.25

Pfingsten:                     10.06.25

Sommer:                       03.07. – 12.08.25

An den Tagen der Zeugnisausgabe 31.01.2025 und 02.07.2025 ist nach der 3. Schulstunde um 10:55 Uhr Unterrichtsschluss. Es findet weder das Betreuungsangebot noch der Ganztag statt!

Aktuelle Information zur Schuleingangsuntersuchung

Eltern aufgepasst – vor allem Eltern von Schulkindern 2025: Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landkreises Gifhorn bietet eine Online-Terminbuchung für die Schuleingangsuntersuchungen an.

Für die angehenden Schulkinder aus dem Landkreis Gifhorn können ab sofort HIER Termine gebucht werden.

Alle Kinder, die bis zum 01.10.2025 sechs Jahre alt werden, müssen zur Einschulungsuntersuchung angemeldet werden. Die Anmeldungen sind ab dem 12.08.2024 möglich. Die Schuleingangsuntersuchungen finden vormittags von 08:00 – 12:00 Uhr statt.

Bei der gesetzlich verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung werden schulrelevante Stärken und Schwächen ermittelt und bei Bedarf Fördermaßnahmen für Ihr Kind empfohlen.

Für Rückfragen steht der Kinder- und Jugendärztliche Dienst unter E-Mail schulanfaenger(at)gifhorn.de oder telefonisch unter 05371 82-8869 zur Verfügung.

 

Hinweise zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern lt. niedersächsischem Schulgesetz

Liebe Eltern,

anbei erhalten Sie zur Kenntnis noch einmal die Hinweise zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern. Wir bitten um Beachtung.

Hinweise zur Beurlaubung von Schülern

Nach § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) besteht für jeden Schüler die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist ggf. durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen. Der Antrag muss rechtzeitig (1) bei der Schule eingereicht werden.

Die Klassenlehrkraft kann in begründeten Fällen Unterrichtsbefreiungen bis zu drei Tagen genehmigen, sofern diese Tage nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen. Über alle anderen Anträge entscheidet die Schulleitung. Bei Beurlaubungen unmittelbar vor und/oder nach den Ferien sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Eine Beurlaubung darf nur dann erteilt werden, wenn die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

Hierzu zählen nicht die Nutzung preisgünstigerer Urlaubstarife oder der Wunsch, möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Um Missbrauch zu vermeiden, reichen Sie bitte bei einer Erkrankung Ihres Kindes unmittelbar vor und/oder nach den Ferien ein ärztliches Attest als Entschuldigung in der Schule ein.

Die Aufarbeitung des versäumten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Grundsätzlich gelten nicht genehmigte und ärztlich entschuldigte Fehltage im Zusammenhang mit den Ferien als unentschuldigt im Zeugnis.

Nach § 176 NSchG handelt ordnungswidrig, wer dieser Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

1 Rechtzeitig: In unvorhergesehenen Fällen (z.B. Todesfall in der Familie) auch kurzfristig, bei allen
geplanten Beurlaubungen mindestens zwei Wochen vorher.

Quelle: Niedersächsischer Bildungsserver

Singen tut not!

Wir möchten Sie auf einen Artikel in der FAZ hinweisen:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/chorsterben-und-schuldesaster-singen-tut-not-18540445.html