Aktuelles
Termine im Schuljahr 2026/2027
Diese Liste wird im Laufe des Schuljahres noch mit Terminen ergänzt. Bitte informieren Sie sich eigenständig über Änderungen auf unserer Homepage (https://grundschule-wasbuettel.de)
| 15.08.2026 | Einschulung 2026 |
| 27.08.2026 | Elternabend Klasse 3 (18:00 Uhr) |
| 29.08.2026 | Chorklassenauftritt 80 Jahr-Feier der Friedenskirche Kl. 3 + 4 (14:00 Uhr) |
| 03.09.2026 | Fördervereinssitzung (18:00 Uhr) |
| 02.09.2026 | Elternabend Klasse 2b (18:00 Uhr) |
| 09.09.2026 | Elternabend Klasse 2a (18:00 Uhr) |
| 15.09.2026 | Elternabend Klasse 1a + 1b (18:00 Uhr) |
| 19.09.2026 | Mostfest (Klasse 2b, ab 09:00 Uhr) |
| 23.09.2026 | Elternabend Klasse 4a + 4b (18:00 Uhr) |
| 29.09.2026 | 1. Schulelternratssitzung (17:00 Uhr) |
| 29.09.2026 | 1. Gesamtkonferenz / 1. Schulvorstandssitzung (18:00 Uhr / 19:00 Uhr) |
| 01.10.2026 | Radfahrprüfung Klassen 4a + 4b – 09:45 Uhr Treffen Helfer/innen – 10:10 Uhr Start – wir benötigen Helfer/innen als Streckenposten, bitte Verwandte und Bekannte fragen! |
| 08.10.2026 | optionaler Ausweichtermin Radfahrprüfung Klassen 4a + 4b |
| 09.10.2026 | Herbstforum |
| 09.10.2026 | Verabschiedung Herr Glaas 10:10 Uhr Turnboden (schulintern mit Elternvertretungen) |
| 09.11.2026 | Stimmfest in Wolfenbüttel (Klassen 4a + 4b) |
| 16.11. – 19.11.2026
+ 23.11.2026 |
Elternsprechtage / Beratungsgespräche (Termine können über den Schulmanager gebucht werden) |
| 20.11.2026 | Vorlesetag |
| 25.11.2026 | Informationsabend Weiterführende Schulen (Klasse 4, ab 18:30 Uhr) – RS Calberlah: Weiterführende Schulen stellen sich vor. |
| 27.11.2026 | Kinderradionacht |
| 06.12.2026 | Seniorenweihnachtsfeier ab ca. 14:00 Uhr (Klasse 1a + 1b) |
| 06.12.2026 | Nikolaus Obstbaumwiese NABU (Uhrzeit wird noch bekannt gegeben) |
| 22.12.2026 | Weihnachtsforum |
| 23.12. – 09.01.2027 | Weihnachtsferien |
| 21.01.2027 | 1. Zeugniskonferenz (ab 15:30 Uhr) |
| 29.01.2027 | Zeugnisausgabe (Unterrichtsschluss nach der 3. Stunde; keine Betreuung, kein Ganztag) |
| 01.02. – 02.02.2027 | Halbjahresferien |
| 15.02. – 19.02.2027 | 2. optionale Elternsprechtage / Beratungsgespräche (Termine werden nach Bedarf vereinbart) |
| 22.02.2027 | 1. Elternabend – Einschulungskinder 2027 (18:00 Uhr) |
| 08.03.2027 | Tag der offenen Ganztagsschule (12:00 – 15:45 Uhr) |
| 15.03.2027 | Anmeldeschluss Ganztagsschule für das Schuljahr 2027/2028 |
| 19.03.2027 | Handballtunier Klassen 2 – 4 |
| 22.03. – 03.04.2027 | Osterferien |
| 05.04. + 06.04.2027 | SchILF (schulfrei, es findet kein Unterricht statt!) |
| 19.04.2027 | 2. Schulelternratssitzung (17:00 Uhr) |
| 19.04.2027 | 2. Gesamtkonferenz / 2. Schulvorstandssitzung (18:00 Uhr / 19:00 Uhr) |
| 10.05 – 12.05.2027 | Schulanmeldung Einschulungskinder 2028 |
| 14.05.2027 | Frühjahrsforum |
| 21.05.2027 | Schulfrühstück (Klasse 3) |
| 28.05.2027 | Vorlesewettbewerb (ab 09:00 Uhr) |
| 31.05.2027 | 2. Elternabend – Einschulungskinder 2027 (18:00 Uhr) |
| 18.06.2027 | Ggf. Schulfest (ab 16:30 Uhr) |
| 23.06.2027 | Sporttag (Klasse 1 – 4) |
| 24.06.2027 | Kennlernstunde mit den Paten (Klasse 3 mit Einschulungskinder 2027) |
| 24.06.2027 | Zeugniskonferenz (ab 15:00 Uhr) |
| 28.06. – 02.07.2027 | Klassenfahrt Klassen 4a + 4b |
| 06.07.2027 | Verabschiedung 4. Klassen (ab 11:00 Uhr schulintern auf dem Turnboden) |
| 07.07.2027 | Zeugnisausgabe (Unterrichtsschluss nach der 3. Stunde / „Entlassung durch die Bögen“ Klassen 4a + 4b um 11:00 Uhr – keine Betreuung, kein Ganztagsangebot) |
Die GemüseAckerdemie an der Grundschule Wasbüttel
Es ist soweit!
All unsere 8 Beete sind nun fleißig von unseren Schülerinnen und Schülern der zweiten Klasse mithilfe vom Acker e.V. bepflanzt worden. Jetzt können wir unsere Pflanzen täglich beim Wachsen beobachten und bald unsere erste Ernte einholen. Was es alles auf dem Acker zu entdecken gibt und welche Zusammenhänge zu den unterschiedlichsten Themen hergestellt werden können! Das ist einfach toll!
Doch vorab musste auf unseren Beeten zunächst die Grasnarbe entfernt und danach fleißig umgegraben, gemulcht, gehackt und geharkt werden.
Ein großer Dank geht dabei vor allem an unsere großartigen Spender, die uns mit verschiedensten Gartengeräten (Eltern und Raiffeisen), aber auch finanziell (AOK und Bingo-Umweltstiftung) unterstützt haben!
Unsere gesamte Schule ist sehr dankbar, dass wir an diesem tollen 4-jährigen Programm der „GemüseAckerdemie“ teilnehmen dürfen!
Hanna-Hedwig Kurz

Hinweise zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern lt. niedersächsischem Schulgesetz
Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie zur Kenntnis noch einmal die Hinweise zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern. Wir bitten um Beachtung.
Hinweise zur Beurlaubung von Schülern
Nach § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) besteht für jeden Schüler die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist ggf. durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen. Der Antrag muss rechtzeitig (1) bei der Schule eingereicht werden.
Die Klassenlehrkraft kann in begründeten Fällen Unterrichtsbefreiungen bis zu drei Tagen genehmigen, sofern diese Tage nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen. Über alle anderen Anträge entscheidet die Schulleitung. Bei Beurlaubungen unmittelbar vor und/oder nach den Ferien sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Eine Beurlaubung darf nur dann erteilt werden, wenn die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.
Hierzu zählen nicht die Nutzung preisgünstigerer Urlaubstarife oder der Wunsch, möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Um Missbrauch zu vermeiden, reichen Sie bitte bei einer Erkrankung Ihres Kindes unmittelbar vor und/oder nach den Ferien ein ärztliches Attest als Entschuldigung in der Schule ein.
Die Aufarbeitung des versäumten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Grundsätzlich gelten nicht genehmigte und ärztlich entschuldigte Fehltage im Zusammenhang mit den Ferien als unentschuldigt im Zeugnis.
Nach § 176 NSchG handelt ordnungswidrig, wer dieser Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
1 Rechtzeitig: In unvorhergesehenen Fällen (z.B. Todesfall in der Familie) auch kurzfristig, bei allen
geplanten Beurlaubungen mindestens zwei Wochen vorher.
Quelle: Niedersächsischer Bildungsserver
Singen tut not!
Wir möchten Sie auf einen Artikel in der FAZ hinweisen:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/chorsterben-und-schuldesaster-singen-tut-not-18540445.html